Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1699 Wohnungseigentumsrecht, Greiner, 5. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 9.12: Beschluss der Versorgungssperre (Dauerregelung)

Die Verwaltung wird beauftragt, bei Hausgeldrückständen eines Miteigentümers, die 2.000,00 EUR übersteigen, die betreffende Einheit durch eine Fachfirma von der Heiz-, Warmwasser- sowie Kaltwasserversorgung abtrennen zu lassen. Die Versorgungssperre ist dem betreffenden Wohnungseigentümer mindestens zwei Wochen vorher anzukündigen. [Fortsetzung wie im Muster → § 9 Rdn 98]

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