Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 8.89: Kein Abzug ersparter Eigenaufwendungen bei der Anmietung eines klassentieferen Ersatzfahrzeugs

Ein Abzug ersparter Eigenaufwendungen ist nicht geboten, wenn ein klassentieferes Fahrzeug angemietet wird und der Geschädigte sich insoweit mit einem "weniger" als Kompensation begnügt (BGH VersR 2013, 730; OLG Stuttgart NZV 2009, 563; OLG Hamm SP 2000, 384; OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 924). Statt eines Fahrzeugs vom Typ _________________________, welches in der Mietwagenklasse _________________________ einzuordnen ist, erfolgte die Abrechnung auf Basis eines Fahrzeugs vom Typ _________________________, welches in der darunter liegenden Fahrzeugklasse _________________________ einzuordnen ist.

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