Kurzbeschreibung

Muster aus: zap.5934 Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder, Baumgärtel-Brunner-Bugarin, 4. Aufl. 2018 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 8.21: Kurzbelehrung Anrechnung der Geschäftsgebühr

Wir weisen bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass für den Fall einer sich anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzung entsprechend Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG die Hälfte der Geschäftsgebühr, jedoch höchstens 0,75 auf die im gerichtlichen Verfahren entstehende Verfahrensgebühr anzurechnen ist.

Es ist daher noch fraglich, ob alle Teile der hiesigen Anwaltsvergütung auch im Fall des Obsiegens von der Gegenseite gezahlt werden müssen.

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