Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1100 Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, Beckervordersandfort, 2. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 8.13: Laufzeitregelung

§ _________________________

Dauer der Gesellschaft, Kündigung

(1) Die Gesellschaft beginnt zwischen den Gesellschaftern am heutigen Tage. Im Außenverhältnis besteht die Gesellschaft bis zur Eintragung im Handelsregister als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Bis zur Eintragung im Handelsregister haben die Kommanditisten nur die Rechtsstellung von atypisch still beteiligten Gesellschaftern, für die die Bestimmungen dieses Vertrages entsprechend gelten.

(2) Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres (Optional: jedoch erstmals 30 Jahre nach Gründung der Gesellschaft, früher nur, wenn _________________________ und _________________________ vor dem Ablauf der 30 Jahre nicht mehr Gesellschafter sind,) ordentlich gekündigt werden. Hilfsweise gilt der nach Gesetz und Rechtsprechung längstmögliche Kündigungsausschluss. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Gesellschaft aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen sind mit eingeschriebenem Brief oder einer vergleichbaren Zustellungsart gegenüber der Geschäftsführung in vertretungsberechtiger Form zu erklären. (Optional: Kündigungen sind nur wirksam, wenn auch die Beteiligung an der Komplementär-GmbH auf denselben Stichtag gekündigt wurde).

(4) Kündigt ein Kommanditist, so scheidet er aus der Gesellschaft aus. Diese wird mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.

Alternativ bei normaler (GmbH & Co.) KG

(5) Kündigt der letzte persönlich haftende Gesellschafter das Gesellschaftsverhältnis, wird die Gesellschaft mit Ablauf der Kündigungsfrist als OHG fortgesetzt, es sei denn, die übrigen Gesellschafter beschließen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist mit einfacher Mehrheit die Liquidation oder unter gleichzeitiger Bestellung eines neuen persönlich haftenden Gesellschafters die Fortsetzung der Gesellschaft als KG. Der kündigende persönlich haftende Gesellschafter hat bei der Abstimmung kein Stimmrecht; im Falle der Fortsetzung als OHG oder KG scheidet er mit Ablauf der Kündigungsfrist aus der Gesellschaft aus.

Alternativ bei Familienpool als gewerblich geprägte GmbH & Co. KG

(6) Die Kündigung der Komplementär-GmbH ist nur zulässig, wenn bereits eine andere Komplementär-GmbH die persönliche Haftung übernommen hat.

(7) Besteht die Gesellschaft im Zeitpunkt der Kündigung eines Gesellschafters nur aus zwei Gesellschaftern, ist der andere Gesellschafter berechtigt den Geschäftsbetrieb unter Übernahme aller Aktiva und Passiva fortzuführen.

(8) Kündigt ein Gesellschafter und ist die Kündigungsfrist abgelaufen, wenn die übrigen Gesellschafter von der Kündigung Kenntnis erlangen, sind sie berechtigt, sich innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis von der Kündigung dieser anzuschließen.

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