Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1658 Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen, Jungbauer, 5. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 80: Musterrechnung 5.80: Ehesache mit Folgesache Versorgungsausgleich – Abtrennung

Rechtsanwalt Z reicht im Januar 2022 einen Antrag auf Scheidung der Ehe beim zuständigen Familiengericht ein; der Versorgungsausgleich wird als Folgesache im Zwangsverbund ebenfalls anhängig. Im Laufe des Verfahrens wird im Termin zur mündlichen Verhandlung der Versorgungsausgleich abgetrennt (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG = VersA bleibt Folgesache). Der Scheidungsbeschluss ergeht im Mai 2022, über den Versorgungsausgleich wird im November 2022 entschieden. Das Familiengericht hat den Wert der Ehesache auf 12.500,00 EUR festgesetzt und den des Versorgungsausgleichs auf 1.000,00 EUR.

Gegenstandswert:    
Ehesache: 12.500,00 EUR §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 43 FamGKG
Versorgungsausgleich: 1.000,00 EUR §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 50 FamGKG
Summe 13.500,00 EUR § 22 Abs. 1 RVG

1,3 Verfahrensgebühr aus 13.500,00 EUR

Nr. 3100 VV RVG
933,40 EUR

1,2 Terminsgebühr aus 13.500,00 EUR

Nr. 3104 VV RVG
861,60 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 1.815,00 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 344,85 EUR
Summe 2.159,85 EUR

Hinweis: Der Versorgungsausgleich bleibt im Verbund. Ist am Ende auch über den Versorgungsausgleich entschieden, kann die Endabrechnung einheitlich als eine gebührenrechtliche Angelegenheit abgerechnet werden. Davon unberührt bleibt natürlich das Vorschussrecht nach § 9 RVG.

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