Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4

Muster 8: Musterrechnung 4.8: Prüfung der Erfolgsaussichten nach erstinstanzlicher Tätigkeit – keine Einlegung des Rechtsmittels

Der geltend gemachte Unterhaltsanspruch wurde wegen Verwirkung (versuchter Prozessbetrug) versagt. Das erstinstanzliche Gericht begründet die Versagung in einem 17-seitigen umfangreichen Beschluss. Die unterlegene Mandantin möchte wissen, ob eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg bietet. Ihr Rechtsanwalt, der bereits in erster Instanz tätig war, verneint Erfolgsaussichten. Die Beschwerde wird durch ihn nicht eingelegt. Der Wert hat 15.736,00 EUR betragen.

Gegenstandswert: 15.736,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 RVG, 51 Abs. 1 u. 2 FamGKG

0,75 Gebühr für Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Nr. 2100 VV RVG
487,50 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 507,50 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 93,43 EUR
Summe 603,93 EUR

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