Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1651 Praxis des Arbeitsrechts, Kunz/Henssler/Nebeling/Beck, 7. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 57.1: Bestätigung des erfolgten Hinweises über den nicht vorhandenen Kostenerstattungsanspruch

Mit Unterschrift unter dieser Anlage wird bestätigt, von den Anwälten _________________________ (Name) ausdrücklich vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung in Sachen

Herr/Frau _________________________ ./. _________________________

Aktenzeichen: _________________________/12

darauf hingewiesen worden zu sein, dass im Arbeitsgerichtsprozess I. Instanz gem. § 12a Abs. 1 ArbGG kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes besteht. Gleiches gilt für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung, selbst wenn sich die gegnerische Partei bereits vor Beauftragung des Rechtsanwaltes in Verzug befand.

Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ist eine Kostenübernahme erst mit erteilter Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung gesichert.

Zudem wurde ich darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltsgebühren sich nach dem Gegenstandswert richten.

Ort, Datum

Unterschrift Mandant

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge