Kurzbeschreibung

Muster aus: nv.6288 NotarFormulare Nichteheliche Lebensgemeinschaft, , 4. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 5.2: Wohnrechtszuwendung, Leihe Formulierungsbeispiel (beurkundungspflichtig):

A. Wohnungsrecht

1. Herr X räumt der dies annehmenden Frau Y, aufschiebend befristet auf seinen Tod an dem gesamten im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ Blatt 123 Gemarkung _________________________, Flur 12, Flurstück 3456, _________________________, verzeichneten Grundbesitz das lebenslängliche Recht ein, dieses unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen (Wohnungsrecht, § 1093 BGB). Die Einräumung des Wohnungsrechts steht unter der auflösenden Bedingung, dass Frau Y und Herr X beim Tode des Herrn X nicht mit einer übereinstimmenden Wohnung gemeldet sind. Dabei ist unerheblich, ob es sich im melderechtlichen Sinn um die Haupt- oder Nebenwohnung handelt, so dass es für die Einräumung des Wohnungsrechts genügt, dass Frau Y und Herr X beim Tode des Herrn X mit übereinstimmender Nebenwohnung gemeldet sind. Auf die tatsächlichen Verhältnisse soll es nicht ankommen. Der (Nicht-)Eintritt der vorstehenden auflösenden Bedingung ist durch entsprechende erweiterte Melderegisterauskunft unwiderleglich geführt, aus der sich die übereinstimmende Wohnung von Frau Y und Herr X beim Tode des Herrn X ergibt.

2. Die Berechtigte ist befugt, ihre Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen. Im Übrigen kann die Ausübung des Wohnungsrechts einem Dritten nicht überlassen werden.

3. Die Beteiligten vereinbaren mit schuldrechter Wirkung:

Die Ausübung des Wohnungsrechts ist unentgeltlich.

Die Berechtigte hat die verbrauchsabhängigen Kosten für die Ausübung selbst zu tragen, insbesondere für Strom, Heizung, Gas, Wasser und anfallende Schönheitsreparaturen.

Die Berechtigte ist verpflichtet, die Wohnung im bewohnbaren Zustand zu erhalten.

4. Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung des aufschiebend befristeten und auflösend bedingten Wohnungsrechts in das Grundbuch mit dem Vermerk, dass zur Löschung des Rechts der Nachweis des Todes der Berechtigten genügen soll.

Der Wert des Wohnungsrechts wird zum Zwecke der Kostenberechnung mit ca. _________________________ EUR jährlich angegeben.

B. Leihe

Höchstvorsorglich vereinbaren die Beteiligten bereits heute eine Leihe über den in Abschnitt A Ziff. 1 bezeichneten Grundbesitz, aufschiebend befristet auf den Tod des Herrn X, auflösend bedingt dadurch, dass Frau Y und Herr X beim Tode des Herrn X nicht mit einer übereinstimmenden Wohnung im Sinne vorstehenden Abschnitts A Ziff. 1 gemeldet sind. Die Leihe ist zudem auflösend befristet durch den Tod der Frau Y (Zweckbefristung). Das gesetzliche Kündigungsrecht wird im weitestmöglichen Umfang ausgeschlossen. Die Leihe erfolgt ohne Entgelt.

C. Hinweise, Kosten

1. Der Notar hat die Beteiligten eingehend insbesondere über das gesetzliche Pflichtteils(ergänzungs)recht und über die Auswirkungen bindend gewordener wechselbezüglicher Verfügungen auf den bindend Bedachten beeinträchtigende Zuwendungen sowie über die dem Bedachten zustehenden Rechte belehrt.

2. Die Kosten dieser Urkunde trägt _________________________.

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