Kurzbeschreibung
Muster aus: Naumann/Brinkmann, Die private Unfallversicherung in der Beraterpraxis, 2. Auflage, Bonn (Deutscher Anwaltverlag) 2012
Muster 4
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Musterbedingung Mehrleistung ab 90 % (ML1)
Der Invaliditätsgrad wird nach Ziff. 2.1 und Ziff. 3 AUB 99 ermittelt. Wir zahlen die doppelte Invaliditätsleistung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
▪ | der Unfall führt zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 %. |
▪ | der Unfall hat sich vor Vollendung des 65. Lebensjahres der VP ereignet. |
Die Mehrleistung wird für jede VP auf … EUR beschränkt.
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