Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1663 Das familienrechtliche Mandat - Unterhaltsrecht, Kleffmann-Klein-Weinreich, 3. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.55: Vereinbarung über teilweise befristet zu zahlenden Unterhalt

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§ 2 Nachehelicher Unterhalt

1. Der Ersch. zu 1. verpflichtet sich, ab _________________________ an die Ersch. zu 2. für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung einen monatlich, jeweils bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus fälligen Aufstockungsunterhalt gem. § 1573 Abs. 2 BGB in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen.
2. Die Erschienenen sind darüber einig, dass über den Betrag zu Zif. 1 hinaus wird kein Unterhalt geschuldet wird.
3. Die Verpflichtung zur Zahlung des Betrages zu § 2 Zif. 1 ist auf die Dauer von fünf Jahren ab Rechtskraft der Scheidung befristet.
4. Im Anschluss ist der Ersch. zu 1. verpflichtet, an die Ersch. zu 2. Aufstockungsunterhalt gem. § 1573 Abs. 2 BGB in Höhe von 200 EUR monatlich zu zahlen. Der Anspruch wird nicht befristet.
5. Die Beteiligten verzichten hiermit gegenseitig auf etwaige darüber hinaus gehende nacheheliche Unterhaltsansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich den Fall der Not und nehmen diesen Verzicht wechselseitig an. Dieser Verzicht gilt auch für jeden Fall der Änderung der Rechtsprechung oder einer Gesetzesänderung.
6. Die Ersch. zu 2. verpflichtet sich für die Dauer der Unterhaltsleistung, die nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 StGB erforderliche Zustimmung zum begrenzten Realsplitting zu geben. Der Ersch. zu 1. ist verpflichtet, die Ersch. zu 2. von den ihr entstehenden finanziellen Nachteilen freizustellen.
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