Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1721 Das arbeitsrechtliche Mandat: Arbeitsvertragsgestaltung und AGB-Kontrolle, Reitz, 2. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.54: Ausschlussfrist

(1) Vorbehaltlich der in Absatz 2 dieses Paragrafen vorgesehenen Ausnahmen müssen sämtliche Ansprüche aus diesem Arbeitsverhältnis sowie sämtliche Ansprüche, die mit diesem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen, innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform (§ 126b BGB) gegenüber der jeweils anderen Partei geltend gemacht werden. Werden sie nicht form- und/oder nicht fristgerecht geltend gemacht, so verfallen sie.

(2) Die Regelungen des Abs. 1 dieses Paragraphen gelten nicht für die Haftung aufgrund Vorsatzes, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche des Arbeitnehmers, die kraft Gesetzes einer vertraglichen Ausschlussfrist entzogen sind (z.B. AEntG, MiLoG, BetrVG, TVG).[412] Die Regelungen des Abs. 1 dieses Paragrafen gelten weiter nicht für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

[412] Roloff, in FS: Willemsen, S. 416.

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