Kurzbeschreibung
Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4
Muster 33: Musterrechnung 4.33: Scheidungsvereinbarung nicht rechtshängige Ansprüche
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RA R vertritt Mandantin S in einem anhängigen Scheidungsverfahren. Neben der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich anhängig (gesetzliche Rentenversicherung). RA R legt im Termin eine zwischen den Beteiligten anlässlich einer Besprechung in der Kanzlei des RA R ausgehandelten Scheidungsvereinbarung vor, die vom Gericht lediglich protokolliert wird. Gegenstand der Scheidungsvereinbarung war Unterhalt für die Ehefrau (monatlich: 755,00 EUR); Unterhalt für die beiden Kinder (jeweils 357,00 EUR) sowie die Zahlung eines Zugewinnausgleichs von 35.000,00 EUR. Das Sorgerecht wollten beide Beteiligte entsprechend der gesetzlichen Regelung beibehalten. Ein Antrag wurde insofern nicht gestellt. Das Gericht setzte den Wert für die Ehesache auf 44.000,00 EUR und für den Wert des Versorgungsausgleichs auf 3.000,00 EUR fest.
Gegenstandswerte:
Ehesache: 44.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 RVG, 43 FamGKG
Versorgungsausgleich: 3.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 RVG, 50 FamGKG
Unterhalt Frau: 9.060,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG
Unterhalt Kinder: 8.568,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG
Zugewinnausgleich: 35.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 RVG, 35 FamGKG
Verfahrenswert: 47.000,00 EUR/52.628,00 EUR, § 22 Abs. 1 RVG
1,3 Verfahrensgebühr aus 47.000,00 EUR Nr. 3100 VV RVG |
1.511,90 EUR | |
0,8 Verfahrensgebühr aus 52.628,00 EUR Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG |
998,40 EUR | |
gesamt | 2.510,30 EUR | |
§ 15 Abs. 3 RVG: höchstens 1,3 aus 99.628,00 EUR = (Kürzung erforderlich) |
1.953,90 EUR | |
1,2 Terminsgebühr aus 99.628,00 EUR | ||
Nr. 3104 VV RVG (Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG) | 1.803,60 EUR | |
1,5 Einigungsgebühr aus 52.628,00 EUR Nr. 1000 VV RVG |
1.872,00 EUR | |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 5.649,50 EUR | |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 1.073,41 EUR | |
Summe | 6.722,91 EUR |
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