Kurzbeschreibung
Muster aus: 1576
Muster 27.3: Vererblichkeit des Abfindungsanspruches
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Die Parteien vereinbaren, dass der Abfindungsanspruch mit Gegenzeichnung des Aufhebungsvertrages entsteht und damit ab diesem Zeitpunkt vererbbar ist. Davon unberührt bleibt die zum _________________________ vereinbarte Fälligkeit der Abfindung.
oder
Der Abfindungsanspruch ist nach beiderseitiger Unterzeichnung dieses Aufhebungsvertrages entstanden und ab diesem Zeitpunkt vererblich.
oder
Der Abfindungsanspruch entsteht mit Unterzeichnung und ist ab diesem Zeitpunkt vererblich (vgl. § 4 (1) c) des Mustervertrages, Rdn 379).
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