Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1133 Der Fachanwalt für Erbrecht, Bonefeld-Wachter, 4. Aufl. 2024 (zerb verlag)

Muster 23.17: Qualifizierte Nachfolgeklausel mit Abfindungsregelung

Beim Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit seinen Erben fortgesetzt, sofern es sich dabei um den Ehegatten, den Lebenspartner oder die leiblichen Abkömmlinge des Gesellschafters oder um Mitgesellschafter handelt. Sind keine nachfolgeberechtigten Erben vorhanden, wird die Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Die Erben erhalten in diesem Fall eine Abfindung nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages. Die vorstehenden Regelungen gelten für Vermächtnisnehmer entsprechend.

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