Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1134 AnwaltFormulare Erbrecht, Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, 7. Aufl. 2023 (zerb verlag)

Muster 22.1: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch Alleinerben

An das

Amtsgericht

– Handelsregister –

_________________________

Einzelkaufmännisches Unternehmen unter der Firma _________________________, eingetragen im dortigen Handelsregister Abt. A Nr. _________________________

Im Handelsregister ist Herr _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________, unter HR A Nr. _________________________ als Inhaber des einzelkaufmännischen Unternehmens unter der Firma _________________________ eingetragen. Herr _________________________ ist am _________________________ gestorben. Er wurde allein beerbt von dem Unterzeichner, Herrn _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________. Die Erbfolge ist nachgewiesen durch den Erbschein vom _________________________, ausgestellt vom Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________, Az. _________________________, von dem eine Ausfertigung und eine unbeglaubigte Fotokopie beiliegen mit der Bitte, die Original-Ausfertigung dem Unterzeichner zurückzugeben.[24]

Zur Eintragung in das Handelsregister wird angemeldet:

Aufgrund der zuvor beschriebenen Erbfolge sind das Unternehmen und die Firma auf den zuvor genannten Alleinerben übergegangen, sie werden von diesem fortgeführt unter der Firma _________________________.

Die Geschäftsräume befinden sich unter folgender Adresse: _________________________

Der letzte Betriebseinheitswert beträgt gemäß Bescheid des Finanzamts _________________________ vom _________________________ per _________________________ EUR.

(Ort, Datum, Unterschrift des anmeldenden Alleinerben)

(Notarielle Beglaubigung der Unterschrift)

[24] Beruht die Erbfolge auf einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen, so braucht i.d.R. ein Erbschein nicht vorgelegt zu werden; vielmehr reicht je eine beglaubigte Abschrift der notariellen Verfügung von Todes wegen und des nachlassgerichtlichen Eröffnungsprotokolls.

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