Kurzbeschreibung

Muster aus: Hdb_Kuendigungsrecht_Aufl5

Muster 19.2: Abwicklungsvertrag

Zwischen

_________________________ GmbH,

– Arbeitgeberin –

und

Herrn/Frau _________________________, wohnhaft _________________________

– Arbeitnehmer –

wird Folgendes vereinbart:

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Parteien sind sich einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch die von der Arbeitgeberin ausgesprochene ordentliche betriebsbedingte Kündigung vom _________________________ fristgemäß am _________________________ endet. Der Arbeitnehmer wird gegen die Kündigung keine Kündigungsschutzklage erheben.[56]

§§ 2 ff.

Vgl. Muster 19.1: Aufhebungsvertrag (siehe oben Rdn 48)

[56] Nach der Rspr. des BAG soll ein solcher Klageverzicht einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB nur standhalten, wenn dem Arbeitnehmer eine kompensatorische Gegenleistung (z.B. Hinausschieben des Beendigungszeitpunktes, Zahlung einer Abfindung, Verzicht auf Schadensersatz) versprochen wird, vgl. BAG v. 6.9.2007, AP Nr. 62 zu § 4 KSchG 1969 = NZA 2008, 219. Allein die in einer Abwicklungsvereinbarung enthaltene Verpflichtung zur Erteilung eines Zeugnisses mit einer näher bestimmten Leistungs- und Führungsbeurteilung stellt keine solche kompensatorische Gegenleistung dar, BAG v. 24.9.2015, AP Nr. 83 zu § 4 KSchG 1969 = NZA 2016, 351.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge