Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1651 Praxis des Arbeitsrechts, Kunz/Henssler/Nebeling/Beck, 7. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 17.7: Auskunft des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich jede Änderung seiner Anschrift schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, so gehen die sich aus der Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erreichbarkeit des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ergebenden Nachteile zulasten des Arbeitnehmers.

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