Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1670 AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 10. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 15.35: Kindesunterhalt Minderjährige, Auskunftsantrag/Stufenantrag

An das Amtsgericht

– Familiengericht –
_____

Antrag

der Frau _____, _____ (Anschrift),

– Antragstellerin –,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____

gegen

Herrn _____, _____ (Anschrift),

– Antragsgegner –,

wegen Kindesunterhalts.

Für die von uns vertretene Antragstellerin werden wir beantragen,

dem Antragsgegner aufzugeben,

1. den Kindern K1 und K2 zu Händen der Antragstellerin Auskunft über sämtliches Einkommen zu erteilen, das er in der Zeit von _____ bis _____ erzielt hat,
2. diese Auskunft gegenüber den Kindern K1 und K2 zu Händen der Antragstellerin zu belegen, und zwar durch Vorlage _____,
3. (ggf.:) die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft vor Gericht an Eides statt zu versichern,
4. gemäß § 235 FamFG in einem vom Gericht zu bestimmenden Umfang Auskunft über seine Einkünfte, sein Vermögen sowie seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen sowie hierzu Belege vorzulegen,
5. an die Kinder K1 und K2 zu Händen der Antragstellerin ab dem Monatsanfang vor Rechtshängigkeit (oder ab dem Anfang des Monats, in dem der Antragsgegner die unterhaltsbezogene Aufforderung zur Einkommensauskunft oder die Zahlungsmahnung erhalten hat) Unterhaltsbeträge zu zahlen, deren Höhe wir nach Erfüllung der Anträge zu 1 und 2 beziffern werden,

Für den Fall, dass ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt wird, beantragen wir, bei Fristversäumnis einen Versäumnisbeschluss und bei Anerkenntnis einen Anerkenntnisbeschluss zu erlassen.

Gründe:

Die Beteiligten sind Eheleute, die seit dem _____ getrennt leben. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, nämlich K1 (geboren am _____) und K2 (geboren am _____). Die Kinder _____ (Beschreibung der Lebensumstände, Kindergarten, Schule usw.) und leben bei der Antragstellerin, die sie betreut und versorgt.

Mit diesem Stufenantrag macht die Antragstellerin gemäß § 1629 Abs. 2 und 3 BGB in Prozessstandschaft die Unterhaltsansprüche der Kinder K1 und K2 geltend. Die Kinder haben kein eigenes Einkommen. Der Antragsgegner ist von Beruf _____.

Mit Schreiben vom _____ war der Antragsgegner aufgefordert worden, Auskunft über sein Einkommen zu erteilen und diese Auskunft auch zu belegen. Er hat seine aus § 1605 Abs. 1 BGB resultierenden Verpflichtungen nicht erfüllt, so dass jetzt eine gerichtliche Klärung notwendig wird. Hierauf beruht auch der Antrag zu 4 gemäß § 235 Abs. 2 FamFG; für den Fall, dass der Antragsgegner seine Verpflichtung gemäß § 235 FamFG nicht fristgemäß erfüllen sollte, wird hiermit schon gemäß § 236 Abs. 2 FamFG beantragt, das Gericht möge Auskünfte und Belege bei _____ (mögliche Auskunftsgeber gem. § 236 Abs. 1 FamFG) einholen.

Wenn der Antragsgegner die Auskunft erteilt und die geschuldeten Belege vorgelegt hat, jedoch Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft bestehen, wird der Antrag zu 3 (Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß §§ 1605 Abs. 1 S. 2, 260 Abs. 2 BGB) gestellt. Ansonsten werden wir dann den Antrag zu 5 beziffern.

Sofern kein schriftliches Vorverfahren angeordnet wird, regen wir an, kurzfristig einen Termin zur Verhandlung über die Anträge zu 1 und 2 zu bestimmen.

Den Gerichtskostenvorschuss in Höhe von _____ EUR, berechnet auf der Basis eines Verfahrenswerts von vorläufig 1.000 EUR hinsichtlich der Anträge zu 1 und 2, zahlen wir ein.

(Sobald der Schuldner ordnungsgemäß Auskunft erteilt und diese auch belegt hat sowie keine Zweifel an der Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Auskunft bestehen, ist der Unterhaltsanspruch gemäß dem Antrag zu 5 zu beziffern, und zwar für jedes Kind gesondert. Einzelheiten zum Antrag und zur Begründung ergeben sich aus dem nachstehenden Muster.)

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