Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1670 AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 10. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 15.25: Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes
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Die Vereinbarung über den Ausschluss des Zugewinnausgleichs wird unwirksam, wenn einer von uns wegen der Geburt eines gemeinschaftlichen Kindes seine Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgibt. In diesem Fall ist der Zugewinnausgleich für die Zeit ab der Geburt des gemeinschaftlichen Kindes durchzuführen, nicht jedoch für den Zeitraum davor; das bis dahin während der Ehe erworbene Vermögen ist nicht ausgleichspflichtiges Anfangsvermögen.
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