Kurzbeschreibung

Muster aus: Fahrerlaub_anw_Beratung_Aufl6

Muster 12.4: Antrag für Ausnahme vom Entzug der Fahrerlaubnis

Es wird beantragt,

vom Entzug der Fahrerlaubnis gem. § 69a Abs. 2 StGB folgende Fahrzeugarten auszunehmen: _________________________.

Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:

Die Voraussetzungen für die Ausnahme gem. § 69a Abs. 2 StGB sind gegeben, und zwar in objektiver sowie in subjektiver Hinsicht.

Einmal ist davon auszugehen, dass der Zweck der Maßregel, die Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrzeugführern zu schützen und den Täter wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet zu machen, durch die beantragte Ausnahme nicht gefährdet wird.[93] _________________________

[93] Vgl. auch Buschbell/Schäpe, MAH Straßenverkehrsrecht, § 16 Rn 49; zu den Voraussetzungen einer Ausnahme vgl. Fischer, § 69a Rn 32.

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