Die Energieeinsparung muss nachhaltig sein. Der Begriff der Nachhaltigkeit ist zeitlich, nicht quantitativ zu verstehen. Das bedeutet, dass auch sehr geringe Energieeinsparungen als Modernisierung gelten, wenn die Einsparung von Dauer ist.[1]

Eine Mindestmenge der Einsparung ist nicht erforderlich[2], sie muss aber messbar sein.

 
Wichtig

Keine nur vorübergehende Energieeinsparung

Vorübergehende Einspareffekte genügen nicht.

[1] AG Rheine, Urteil v. 22.7.2008, 14 C 54/07, WuM 2008, 491; Flatow, DWW 2007, 193.

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