Verwaltungsbeirat: Rechte und Pflichten (WEMoG)
Kap. 5 Prüfung von Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht (§ 29 Abs. 2 Satz 2 WEG)
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen