§ 14 Übergangsbestimmung

Auf die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes begonnenen Vergabeverfahren finden die bis dahin geltenden Vorschriften weiter Anwendung.

§ 15 In-Kraft-Treten

 

(1) Dieses Gesetz tritt am 8. September 2011 in Kraft.

 

(2) Gleichzeitig tritt das Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz vom 17. September 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 432, ber. S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 364), außer Kraft.

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