Die Mietverlustversicherung für Gebäude, die ganz oder überwiewiegend gewerblich genutzt werden, bedarf der besonderen Vereinbarung (die Mietverlustversicherung für Wohnräume ist bereits in den VGB 88 und VGB 2000 und jetzt in den VGB 2008 enthalten, jedoch nicht für gewerblich genutzte Teile des Gebäudes).

Hierfür steht die Mietverlustversicherung (= Mietausfallversicherung) zur Verfügung, deren Deckungsumfang sowohl für vermietete als auch für eigengenutzte Räume/Gebäude vereinbart werden kann.

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