Die Mietausfalldeckung wird jedoch von den Versicherungsgesellschaften auch im Rahmen einer "Sach-Gewerbeversicherung" übernommen. Da die vom Gesamtverband herausgegebenen Bedingungen unverbindlich aufgestellt und bekannt gegeben werden, ist die Verwendung rein fakultativ. Abweichende Klauseln und Bedingungen dürfen deshalb vereinbart werden.

Nach den Musterbedingungen (und so verfährt auch bereits der Markt) wird dem Versicherungsnehmer neben der Sachsubstanzdeckung auch die Übernahme des Mietausfallrisikos angeboten. Gedeckt werden grundsätzlich die Gefahren

  • Feuer,
  • Leitungswasser/Sprinklerleckage,
  • Sturm/Hagel,
  • Weitere Elementargefahren,

    • Überschwemmung, Rückstau,
    • Erdbeben,
    • Erdsenkung, Erdrutsch,
    • Schneedruck, Lawinen,
    • Vulkanausbruch,
  • Politische Gefahren,

    • Innere Unruhen,
    • böswillige Beschädigung,
    • Streik, Aussperrung,
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen,
  • Glasbruch,
  • ergänzende Gefahren für Schäden an technischen Gebäudebestandteilen.

Folgende Ausführungen finden auch auf die Verbundene Sach-Gewerbeversicherung sinngemäß Anwendung:

Abschn. 3 – Versicherte Schäden; Abschn. 4 – Haftzeit, Versicherungssumme, Versicherungswert; Abschn. 5 – Entschädigungsberechnung, Unterversicherung; Abschn. 6 – Prämien.

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