Leitsatz

Der Vermieter kann auf die Angabe aller Werte der Mietspanne in der entsprechenden Mietspiegelkategorie nur verzichten, wenn er dem Mieterhöhungsverlangen den Auszug des Mietspiegels beifügt, aus dem sich die Spanne ergibt.

 

Link zur Entscheidung

LG Berlin, Urteil vom 30.06.2005, 62 S 378/04

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