Ein Mangel liegt vor, wenn der Vermieter seine Pflicht zur Instandhaltung oder Instandsetzung nicht erfüllt und hierdurch der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt wird.
Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten
- LG Berlin[1]: bei einer erheblichen Durchfeuchtung der Wand zwischen Badezimmer und Schlafzimmer
LG Kassel[2]: bei einer ungenügenden Abdichtung bei Fenstern und Türen
Hier sah das Gericht eine Mietminderung von 20 % für gerechtfertigt an.
- AG Bonn[3]: bei einem unbenutzbaren Balkon
- AG Kassel[4]: wenn eine Fensterscheibe trübe Stellen aufweist
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