Eine Formularklausel des Vermieters, wonach (angeblich) vom Vermieter stammende Mobiliarteile (Herd, Kühlschrank, Schränke, Bodenbeläge) ins Eigentum des Mieters übergehen, ist überraschend und auch unangemessen, insbesondere wenn der Mieter nie selbst Kontakt zum Vormieter hatte.

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