Rz. 84

Wie der Begriff der Responsabilidad Limitada schon verrät, ist wie bei ähnlichen Rechtsinstituten auch bei der mexikanischen S. de R.L. die Haftung gemäß Art. 58 HS 1 LGSM nach Abschluss der Gründung und Einzahlung des Gesellschafterkapitals grundsätzlich auf die Gesellschaftereinlagen und somit auf das Kapital begrenzt.

 

Rz. 85

Eine Durchbrechung der Haftungsbeschränkung im Sinne eines "piercing the corporate vessel" ist nach höchstrichterlicher[27] Rspr. nur im Falle eines evidenten Missbrauchs (flagrante abuso) möglich. Einen gesetzlich geregelten Fall enthält Art. 26 X CFF, nach dem der mexikanische Fiskus auf die Gesellschafter direkt zugreifen darf, wenn für die Begleichung einer Steuerschuld das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht und die Gesellschaft

a) keine Steuernummer beantragt hat oder
b) ihren Sitz wechselt, jedoch die Steueradresse nicht ändert,
c) keine Buchhaltung führt, diese unterdrückt oder zerstört,
d) ihre Steueradresse aufgibt,
e) eine falsche Steueradresse angibt,
f) steuerliche Einbehalte, in erster Linie Quellensteuer wie beispielsweise die Einkommensteuer, nicht vornimmt,
g) Scheingeschäfte zum Zweck der Steuervermeidung vornimmt,
h) falsche steuerliche Abzüge vornimmt.
 

Rz. 86

Die Haftung wird zwischen den Gesellschaftern nach dieser Vorschrift jeweils in der Höhe der Einlagen verteilt und ist auf diejenigen Gesellschafter beschränkt, die eine effektive Kontrolle auf die Gesellschaft ausgeübt haben oder zumindest ausüben konnten. Effektive Kontrolle wird verstanden als die Fähigkeit, der Gesellschaft in Gesellschafterversammlungen mit Stimmenmehrheit Entscheidungen auferlegen zu können.

 

Rz. 87

Ebenfalls zu erwähnen sind die mexikanische Verbandsstrafbarkeit und gewisse Bestimmungen im Arbeitsrecht zur Arbeitnehmerüberlassung, die bei Unternehmensgruppen der Muttergesellschaft ebenfalls in Durchbrechung der Haftungsbeschränkung Verpflichtungen auferlegen können, wenn die Tochtergesellschaft allein der Auslagerung des Personals dient.

[27] Zusammengefasst: Zozayacorrea-Kuri, Levantamiento del velo corporativo en los grupos empresariales, La Barra, Num. 94, Enero 2015.

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