Ordnungsnummer |
Messgeräteart |
Eichfrist in Jahren, sofern nicht anders angegeben |
1. |
Messgeräte zur Bestimmung der Länge oder Kombinationen von Längen zur Längen- oder Flächenbestimmung |
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1.1 |
verkörperte Längenmaße, mechanische Messkluppen und mechanische Messschieber |
nicht befristet |
1.2 |
Längenmessgeräte im Einzelhandel, die die Länge von länglichen Gebilden während einer Vorschubbewegung bestimmen |
nicht befristet |
1.3 |
Messgeräte zur Bestimmung des Muskelfleischanteils an Schweineschlachtkörpern anhand der Dicke der Speck- oder Muskelschichten (Choirometer) |
1 |
2. |
Messgeräte zur Bestimmung der Masse |
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2.1 |
Gewichtstücke |
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2.1.1 |
Gewichtstücke |
4 |
2.2 |
Nichtselbsttätige Waagen |
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2.2.1 |
nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 3 000 Kilogramm oder mehr mit Ausnahme der Baustoffwaagen |
3 |
2.2.2 |
nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen |
4 |
2.2.3 |
nichtselbsteinspielende Handelswaagen mit einer Höchstlast von weniger als 350 Kilogramm |
4 |
2.2.4 |
Waagen zum Wiegen von Personen einschließlich der Säuglingswaagen und der Waagen zur Feststellung des Geburtsgewichts mit Ausnahme der Bettenwaagen und Waagen nach Nummer 2.2.5 |
4 |
2.2.5 |
Waagen zum Verwiegen von Personen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind |
nicht befristet |
2.2.6 |
Säuglingswaagen, Waagen zur Bestimmung des Geburtsgewichts |
4 |
2.2.7 |
Behälterwaagen für verflüssigte Gase mit fest mit der Waage verbundenem Druckgasbehälter, dem das Messgut stoßfrei zugeführt und entnommen wird |
4 |
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2.2.8 |
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben |
4 |
2.3 |
Selbsttätige Waagen |
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2.3.1 |
selbsttätige Kontrollwaagen einschließlich der selbsttätigen Sortierwaagen |
1 |
2.3.2 |
selbsttätige Waagen mit Etikettendruckwerk, die zur Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge verwendet werden |
1 |
2.3.3 |
selbsttätige Gleiswaagen mit einer Höchstlast von 3 000 Kilogramm oder mehr |
3 |
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3. |
Messgeräte zur Bestimmung der Temperatur |
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3.1 |
Flüssigkeits-Glasthermometer mit Ausnahme der Thermometer nach Nummer 3.2 |
15 |
3.2 |
Thermometer für Messgeräte zur Bestimmung des Feuchtegehalts von Getreide oder Ölfrüchten |
nicht befristet |
3.3 |
Messgeräte zur Bestimmung der Temperatur in Lagerbehältern oder Rohrleitungen mit Messwiderständen aus Platin oder Nickel, wenn der Isolationswiderstand und die Richtigkeit der Temperaturanzeige ohne Ausbau des Temperaturaufnehmers in zweijährigem Abstand von der zuständigen Behörde überprüft werden |
6 |
4. |
Messgeräte zur Bestimmung des Drucks |
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4.1 |
Druckmessgeräte, die nicht Reifendruckmessgeräte für Kraftfahrzeugreifen sind, der Klassen 0,1 bis 0,6 |
1 |
5. |
Messgeräte zur Bestimmung des Volumens |
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5.1 |
Hohlmaße für flüssige Messgüter |
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5.1.1 |
Flüssigkeitsmaße |
nicht befristet |
5.1.2 |
Ausschankmaße |
nicht befristet |
5.1.3 |
Transport-Messbehälter |
9 |
5.1.4 |
Holzfässer und Kunststofffässer |
5 |
5.1.5 |
Metallfässer |
8 |
5.1.6 |
Fässer aus nicht rostendem Stahl Nummer 1.4301 nach DIN EN 10028-7, Ausgabe Februar 2008, oder aus einem gleichwertigen Werkstoff, mit oder ohne Kunststoffummantelung, die einen Innenüberdruck von 5 bar ohne bleibende Verformung aushalten |
nicht befristet |
5.2 |
Hohlmaße für nichtflüssige Messgüter |
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5.2.1 |
Messbehälter |
nicht befristet |
5.3 |
Messgeräte für Flüssigkeiten in ruhendem Zustand |
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5.3.1 |
Messwerkzeuge für Flüssigkeiten mit Ausnahme der Messwerkzeuge nach den Nummern 5.3.2 und 5.3.3 |
3 |
5.3.2 |
Messwerkzeuge für Flüssigkeiten mit festen Maßwänden, bei denen der Maßraum und die Maßraumeinstellung einsehbar sind |
nicht befristet |
5.3.3 |
Volumenmessgeräte, bei denen die messwertbestimmenden Teile aus Glas sind |
nicht befristet |
5.3.4 |
Lagerbehälter und Lagergefäße, soweit sie nicht zu den Lagerbehältern nach Nummer 5.3.5 oder 5.3.6 gehören |
12 |
5.3.5 |
Lagergefäße, Haupt- und Zwischensammelgefäße nach dem Branntweinmonopolrecht |
nicht befristet |
5.3.6 |
Lagerbehälter, bei denen die Messbeständigkeit des Maßraums durch eine vollständige Vermessung frühestens fünf Jahre nach der Konformitätsbewertung oder nach einer vorausgegangenen Eichung festgestellt ist und der Sumpf bei Behältern mit voll aufliegendem Boden nicht in den Maßraum einbezogen ist |
nicht befristet |
5.3.7 |
Volumenmessgeräte für Laborzwecke |
nicht befristet |
5.4 |
Messgeräte für strömende Flüssigkeiten außer Wasser |
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5.4.1 |
Messgeräte für verflüssigte Gase |
1 |
5.4.2 |
Messgeräte für Milch, soweit sie nicht für die direkte Abgabe von Milch durch den Erzeuger an den Endverbraucher verwendet werden |
1 |
5.4.3 |
Messgeräte für Schmieröle mit Viskositäten größer als 20 mPa·s im Messzustand |
4 |
5.4.4 |
Ortsfeste Heizölzähler zur Versorgung einzelner Wohnungen |
nicht befristet |
5.5 |
Messgeräte für strömendes Wasser |
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5.5.1 |
Wasserzähler für Kaltwasser und ihre mechanischen Zusatzeinrichtungen mit Ausnahme der Einrichtungen nach Nummer 5.5.5 |
6 |
5.5.2 |
Wasserzähler für Warmwasser mit Ausnahme der Zähler nach Nummer 5.5.4 |
6 [Bis 02.11.2021: 5] |
5.5.3 |
elektronische Zusatzeinrichtungen für Wasserzähler (Kalt- und Warmwasser), sofern diese netzbetrieben sind und bei batteriebetriebenen Geräten die Lebensdauer der Batterie mindestens für diesen Zeitraum... |