1Der Antrag auf Erteilung einer Betriebsgenehmigung nach für die gewerbliche Beförderung von Fluggästen, Post oder Fracht durch Luftfahrtunternehmen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 muss enthalten:
1. |
den Namen, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers, eine Erklärung über schwebende Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde beantragt worden ist, bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts außerdem den Namen und Wohnsitz der vertretungsberechtigten Personen sowie auf Verlangen eine Bescheinigung des Registergerichts, dass die Eintragung in das Vereins, Handels- oder Genossenschaftsregister nur noch von der Erteilung der Genehmigung abhängt, |
2. |
die Angabe der Staatsangehörigkeit des Antragstellers, bei juristischen Personen oder Gesellschaften des Handelsrechts die Staatsangehörigkeit der vertretungsberechtigten Personen, |
3. |
die Angabe des Zwecks des Luftfahrtunternehmens sowie der Gebiete, in welchen geflogen werden soll, |
4. |
die Angaben über die zur Verwendung vorgesehenen Luftfahrzeuge, insbesondere Anzahl, Muster und Kategorien, |
5. |
die Namen des Luftfahrtpersonals unter Angabe der erteilten Erlaubnisse und besonderen Berechtigungen, |
6. (weggefallen)
8. |
den Nachweis des Abschlusses der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, |
2Weitere Nachweise, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 zu erbringen sind, bleiben unberührt.
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