Entscheidungsstichwort (Thema)
Künstlersozialversicherung. Versicherungspflicht. Feintäschner. künstlerische Tätigkeit
Orientierungssatz
1. Ein Feintäschner, der individuell gestaltete Einzelstücke anfertigt, ist Künstler iS des § 2 KSVG.
2. Ob eine Tätigkeit dem Kunsthandwerk zuzurechnen ist oder nicht, entscheidet sich allein danach, welcher Aspekt, die künstlerische Gestaltung oder die handwerkliche Arbeit, bei ihr überwiegt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1668193 |
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