Entscheidungsstichwort (Thema)

Künstlersozialversicherung. Versicherungspflicht. Feintäschner. künstlerische Tätigkeit

 

Orientierungssatz

1. Ein Feintäschner, der individuell gestaltete Einzelstücke anfertigt, ist Künstler iS des § 2 KSVG.

2. Ob eine Tätigkeit dem Kunsthandwerk zuzurechnen ist oder nicht, entscheidet sich allein danach, welcher Aspekt, die künstlerische Gestaltung oder die handwerkliche Arbeit, bei ihr überwiegt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.06.1998; Aktenzeichen B 3 KR 13/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668193

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