Leitsatz (amtlich)
Auf Grund Tarifvertrags gewährte, jährlich wiederkehrende Sonderzahlungen (zusätzliches Urlaubsgeld, Jahressonderzahlung) sind keine einmaligen Zuwendungen. Sie sind deshalb bei der Berechnung des Übergangsgeldes zu berücksichtigen.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1657366 |
Breith. 1981, 220 |
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