Leitsatz (amtlich)

1. Die rechtswirksame Anerkennung als steuerbegünstigter Wohnungsbau durch die zuständige Verwaltungsbehörde gestaltet einen Tatbestand mit Bindungswirkung auch für den Träger der Sozialversicherung.

2. Nur von nichtigen (unwirksamen) nicht aber von fehlerhaften Entscheidungen der zuständigen Verwaltungsbehörde kann keine Bindungswirkung ausgehen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052269

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