Leitsatz (amtlich)

Anders als beispielsweise vergossene Getränke auf einem Kantinenboden (vgl BSG vom 23.6.1982 9b/8 RU 18/81 = USK 82217), die man als Gefahrenquelle für ein Ausgleiten erkennen und umgehen kann, ist eine beispielsweise durch Glattbohnern oder Vereisung durchgehend gefährlich gewordene Fläche auf dem Werksgrundstück eine betriebliche Gefahrerhöhung, die den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch auf einem privaten, sogenannten "eigenwirtschaftlichen" Wege begründet (hier: über einen Flur zum betrieblich geduldeten Kaffeekochen).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666006

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