Entscheidungsstichwort (Thema)
Möglichkeit der Behebung der Erwerbsunfähigkeit
Leitsatz (amtlich)
Einem erwerbsunfähigen Versicherten kann die Gewährung von Dauerrente wegen Erwerbsunfähigkeit nicht mit der Begründung versagt werden, ihm stehe nur die Zeitrente zu, weil begründete Aussicht auf die Möglichkeit der Behebung der Erwerbsunfähigkeit bestehe.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1656241 |
Breith. 1980, 574 |
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