Entscheidungsstichwort (Thema)

Möglichkeit der Behebung der Erwerbsunfähigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Einem erwerbsunfähigen Versicherten kann die Gewährung von Dauerrente wegen Erwerbsunfähigkeit nicht mit der Begründung versagt werden, ihm stehe nur die Zeitrente zu, weil begründete Aussicht auf die Möglichkeit der Behebung der Erwerbsunfähigkeit bestehe.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 12.02.1981; Aktenzeichen 4 RJ 3/80)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1656241

Breith. 1980, 574

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