Orientierungssatz

Die Regelung des § 110 S 2 SGB 10, die einen Erstattungsanspruch in sogenannten Bagatellsachen ausschließt, ist nicht auf Erstattungsansprüche nach § 20 BVG anzuwenden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.05.1991; Aktenzeichen 9a RV 12/90)

BSG (Urteil vom 29.05.1991; Aktenzeichen 9a RV 10/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658680

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