Leitsatz (amtlich)

Für die Einstufung in die Gruppe der Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion reicht es ua aus, daß einem ehemaligen Hauer, der nach 2 1/2-jähriger Tätigkeit als Vorarbeiter im Bergehalden-Rückgewinnungsbetrieb als bergamtlich bestellte Aufsichtsperson (Schichtführer) eingesetzt wird, neben der allgemeinen Aufsicht über ungelernte und angelernte Kräfte die lediglich personelle, nicht auch die fachliche Aufsicht über Facharbeiter (Schlosser, Elektriker, Aufbereitungsarbeiter) obliegt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 07.06.1988; Aktenzeichen 8/5a RKn 14/87)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1663021

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