Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Anspruch auf Kostenerstattung für selbstbeschaffte Leistungen (hier: Krankenhausbehandlung in nicht zugelassenem Krankenhaus)

 

Orientierungssatz

1. Außer im Falle einer Notfallbehandlung ist eine Durchbrechung des Sachleistungsprinzips nur dann zugelassen, wenn entweder die Krankenkasse einen zuvor vom Versicherten gestellten Leistungsantrag rechtswidrig abgelehnt hatte oder aber eine solche Ablehnung von vornherein zu erwarten und eine Antragstellung aus diesem Grunde unterblieben war.

2. Eine Ablehnung der Kostenerstattung durch die Krankenkasse ist nicht deshalb rechtswidrig, weil eine stationäre Behandlung (Krankenhauspflege) als solche geboten, die fachgerechte Durchführung in dem nicht zugelassenen Krankenhaus gewährleistet und der Pflegesatz gegenüber den Pflegesätzen zugelassener Kliniken günstiger ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 04.06.1991; Aktenzeichen 12 RK 52/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665048

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