Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirtschaftlichkeitsprüfung. Honorarbescheid. Verjährung. Rückforderungs- oder Verrechnungsanspruch

 

Leitsatz (amtlich)

1. Das Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung kassen(zahn)ärztlichen Honorars ist ein besonderes Verwaltungsverfahren zur Feststellung der Höhe des Vergütungsanspruchs.

2. Die Prüfbefugnis und -verpflichtung der Prüfgremien hat nicht die Rechtsqualität eines gegen den Kassen(zahn)arzt gerichteten selbständigen Anspruchs, der der Verjährung unterliegen kann (Entgegen BSG vom 16.1.1991 - 6 RKa 10/90 = SozR 3 - 2500 § 106 Nr 4).

3. Die Verjährung eines Rückforderungsanspruchs oder Verrechnungsanspruchs nach Wirtschaftlichkeitsprüfung kann frühestens mit der bestands- oder rechtskräftigen Prüfentscheidung beginnen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 16.06.1993; Aktenzeichen 14a/6 RKa 37/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665629

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