Entscheidungsstichwort (Thema)
Wirtschaftlichkeitsprüfung. Honorarbescheid. Verjährung. Rückforderungs- oder Verrechnungsanspruch
Leitsatz (amtlich)
1. Das Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung kassen(zahn)ärztlichen Honorars ist ein besonderes Verwaltungsverfahren zur Feststellung der Höhe des Vergütungsanspruchs.
2. Die Prüfbefugnis und -verpflichtung der Prüfgremien hat nicht die Rechtsqualität eines gegen den Kassen(zahn)arzt gerichteten selbständigen Anspruchs, der der Verjährung unterliegen kann (Entgegen BSG vom 16.1.1991 - 6 RKa 10/90 = SozR 3 - 2500 § 106 Nr 4).
3. Die Verjährung eines Rückforderungsanspruchs oder Verrechnungsanspruchs nach Wirtschaftlichkeitsprüfung kann frühestens mit der bestands- oder rechtskräftigen Prüfentscheidung beginnen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1665629 |
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