Entscheidungsstichwort (Thema)

Künstlersozialabgabe. Bemessungsgrundlage. Entgelt. Gast. Talkshow. Künstler

 

Orientierungssatz

Die nur einmalig in einer Talkshow als Gäste auftretenden Personen gezahlten Entgelte sind nicht in die Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe einzubeziehen, da diese keine selbständigen Künstler sind.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.08.1997; Aktenzeichen 3 RK 13/96)

BSG (Urteil vom 20.03.1997; Aktenzeichen 3 RK 22/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667715

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