Entscheidungsstichwort (Thema)
Anwendung des § 576 Abs 1 RVO (JAV für Beamte und Soldaten) auf Renten wegen Berufskrankheit
Orientierungssatz
Zur Frage der Anwendung des § 576 Abs 1 RVO (JAV für Beamte und Soldaten) auf Renten wegen Berufskrankheit:
Die Berufsgenossenschaft darf den Anspruch eines Beamten im Justizvollzugsdienst auf Gewährung einer 20%igen Verletztenrente wegen der Folgen einer Berufskrankheit nach Nr 4101 der Anlage 1 zur BKVO (Silikose) nicht in Anwendung von § 576 Abs 1 Satz 2 RVO verweigern.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1664884 |
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