Entscheidungsstichwort (Thema)

Anwendung des § 576 Abs 1 RVO (JAV für Beamte und Soldaten) auf Renten wegen Berufskrankheit

 

Orientierungssatz

Zur Frage der Anwendung des § 576 Abs 1 RVO (JAV für Beamte und Soldaten) auf Renten wegen Berufskrankheit:

Die Berufsgenossenschaft darf den Anspruch eines Beamten im Justizvollzugsdienst auf Gewährung einer 20%igen Verletztenrente wegen der Folgen einer Berufskrankheit nach Nr 4101 der Anlage 1 zur BKVO (Silikose) nicht in Anwendung von § 576 Abs 1 Satz 2 RVO verweigern.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 04.02.1987; Aktenzeichen 5a RKnU 5/85)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664884

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