Leitsatz (amtlich)
1. Die Einbeziehung der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge neben den gesetzlichen Renten in das System der Finanzierung der KVdR ab 1983-01-01 ist weder als solche noch hinsichtlich der Art und Weise ihrer Durchführung verfassungswidrig.
2. Zu den bei der Beitragsberechnung mit zu berücksichtigenden Versorgungsbezügen gehören auch die Ausgleichszahlungen nach § 55 BeamtVG.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1659554 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen