Entscheidungsstichwort (Thema)

Künstlersozialversicherung. Versicherungspflicht. Künstlerbegriff. Lehren von Kunst

 

Leitsatz (amtlich)

1. Zum Künstlerbegriff in der darstellenden Kunst.

2. Ein darstellender Künstler bleibt auch dann versicherungspflichtig nach dem KSVG, wenn er in einem Teilbereich seiner künstlerischen Betätigung auch darstellende Kunst "lehrt".

3. Der Künstlerbegriff des KSVG setzt nicht voraus, daß Kunst einem Personenkreis gelehrt wird, der die Kunst zum Zwecke der Berufsausbildung oder -ausübung, lernt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.04.1994; Aktenzeichen 3/12 RK 14/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665728

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