Leitsatz (amtlich)

Ist nicht gesichert, daß der Sturz einer Fußgängerin auf dem Heimweg von der Arbeit durch die Wegebeschaffenheit, die Verkehrsverhältnisse oder betriebsbezogene Umstände hervorgerufen worden ist und besteht zugleich nach dem Gesundheitszustand der Versicherten gut die Möglichkeit, daß sie aufgrund einer inneren Ursache gestürzt ist, läßt sich der erforderliche innere Zusammenhang zwischen Unfall und Weg nicht feststellen. Die sich hieraus ergebenden prozessualen Nachteile trägt nach ständiger Rechtsprechung, von der abzugehen die BSG-Entscheidung vom 29.2.1984 - 2 RU 24/83 - keinen ausreichenden Anlaß bietet, die Versicherte.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.02.1988; Aktenzeichen 2 RU 30/87)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665965

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