Leitsatz (amtlich)
Auch eine gesetzliche Änderung der normierten Anspruchsgrundlagen rechtfertigt es, eine frühere Leistungsbewilligung aufzuheben; denn es handelt sich um eine Änderung der "Voraussetzungen für die Leistung" iS des AFG § 151 (Anschluß an BSG vom 1976-03-25 - 12/7 RAr 135/74 = SozR 4100 § 151 Nr 3; entgegen LSG Essen 1978-05-19 L 9 (12) Ar 300/77).
Fundstellen
Dokument-Index HI1652299 |
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