Entscheidungsstichwort (Thema)

Rentenbemessung. Bergmannsprämie. Berücksichtigung

 

Orientierungssatz

Eine Bergmannsprämie ist gemäß SGB 6 § 83 Abs 2 S 1 nur insoweit bei der Rentenbemessung berücksichtigungsfähig, als sie zusammen mit dem beitragspflichtigen Entgelt die jeweils geltende jährliche bzw. monatliche Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.01.1997; Aktenzeichen 8 RKn 21/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653536

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