Entscheidungsstichwort (Thema)
Rentenbemessung. Bergmannsprämie. Berücksichtigung
Orientierungssatz
Eine Bergmannsprämie ist gemäß SGB 6 § 83 Abs 2 S 1 nur insoweit bei der Rentenbemessung berücksichtigungsfähig, als sie zusammen mit dem beitragspflichtigen Entgelt die jeweils geltende jährliche bzw. monatliche Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1653536 |
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