Leitsatz (amtlich)
Für Rechtsstreitigkeiten darüber, ob ein Meister im Orthopädie-, Chirurgiemechaniker- und Bandagistenhandwerk für die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln für Ersatzkassenmitglieder zuzulassen ist, ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben (Abweichung von BGH 1961-10-26 KZR 1/61 = BGHZ 36, 91; Anschluß an BSG 1983-02-02 3 RK 37/81).
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Fundstellen
Dokument-Index HI1654093 |
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