Entscheidungsstichwort (Thema)

Zurechnung von Kenntnissen eines Verfahrensbevollmächtigten auf den Vollmachtgeber

 

Orientierungssatz

Für ein "fremdes", von der erteilten Vollmacht nicht umfaßtes Verfahren (hier: Antrag auf Konkursausfallgeld) relevante Kenntnisse eines Verfahrensbevollmächtigten, die dieser bei Gelegenheit der Wahrnehmung eines Mandats erlangt hat, braucht sich der Vollmachtgeber nicht zurechnen zu lassen. Insoweit kommt es allein auf die eigenen Kenntnisse der Partei an.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666188

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