Entscheidungsstichwort (Thema)
Zurechnung von Kenntnissen eines Verfahrensbevollmächtigten auf den Vollmachtgeber
Orientierungssatz
Für ein "fremdes", von der erteilten Vollmacht nicht umfaßtes Verfahren (hier: Antrag auf Konkursausfallgeld) relevante Kenntnisse eines Verfahrensbevollmächtigten, die dieser bei Gelegenheit der Wahrnehmung eines Mandats erlangt hat, braucht sich der Vollmachtgeber nicht zurechnen zu lassen. Insoweit kommt es allein auf die eigenen Kenntnisse der Partei an.
Fundstellen
Dokument-Index HI1666188 |
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