Leitsatz (amtlich)

1. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach AFG § 111 Abs 1 und Abs 2 S 2 Nr 1 in der seit dem 1976-01-01 geltenden Fassung erfolgt die Einstufung in Leistungsgruppen primär nach dem Familienstand. Für Nichtverheiratete ist hierbei die in der Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse ohne Bedeutung; maßgeblich ist bei ihnen allein der tatsächliche Familienstand. Die steuerrechtliche Privilegierung der Witwen nach EStG § 32a Abs 6 S 1 Nr 1, § 38b S 2 Nr 3 Buchst b gilt bei der Einstufung in Leistungsgruppen nach AFG § 111 Abs 2 S 2 Nr 1 nicht.

2. Diese Regelung verstößt nicht gegen GG Art 3.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 17.02.1981; Aktenzeichen 7 RAr 96/79)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653213

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge